Hafenordnung

Geltungsbereich Natur- und Umweltschutz

Der MCM setzt sich nachdrücklich für die Belange des Natur- und Umweltschutzes ein und bittet deshalb alle Clubmitglieder und Gäste um Beachtung folgender Hinweise:

  1. Der vom Vorstand bzw. dessen Beauftragtem zugewiesene Liegeplatz ist sowohl im Wasser wie auch auf dem Steg sauber und abfallfrei zu halten. Selbst verursachte Verunreinigungen sind vom Verursacher unverzüglich zu beseitigen bzw. zu melden.
  2. Jedes Clubmitglied ist verpflichtet, beobachtete Verschmutzungen im Wasser oder auf dem Steg dem Stegwart oder einem Vorstandsmitglied zu melden.
  3. Für die Beseitigung von Bootsabfällen („Hausmüll“) sind Müllcontainer aufgestellt. Dabei werden Restmüll, Papier, die Wertstofftonne (Gelb) und Altglas getrennt gesammelt. In die Wertstofftonne können auch Kleinelektro-Artikel entsorgt werden.
  4. Verbrauchte Radio-, Taschenlampen- oder Filmkamerabatterien sind in der unterhalb vom Clubhaus am Weg vorhandenen Tonne für Altbatterien zu deponieren. Keinesfalls dürfen dort verbrauchte Bootsbatterien deponiert werden.
  5. Abfallstoffe, die im Sinne der kommunalen Ortssatzung Sondermüll sind (z. B. Altöl, verbrauchte Bootsbatterien, Farbreste, gebrauchte Pinsel etc.), dürfen keinesfalls in die Container verbracht werden. Jedes Clubmitglied und jeder Gast ist verpflichtet, Sondermüll eigenverantwortlich ordnungsgemäß zu entsorgen. (Altöl zurück an den Händler, sonstiger Sondermüll auf die Sonderabfallkleinannahme in Mainz Kastell.)
  6. Bordtoiletten mit direktem Auslass dürfen am Steg und im gesamten Hafen nicht benutzt werden. Bitte Toilettenanlagen im Clubhaus bzw. Dusch-/ Toilettencontainer aufsuchen.
  7. Fäkalientanks dürfen nur in dafür vorgesehenen Entsorgungsstationen abgesaugt werden. Chemie-Toiletten dürfen keinesfalls in das Hafenwasser gekippt werden – ihr Inhalt kann auch im Bootshaus-WC entleert werden.
  8. Der Betrieb von Bilgenpumpen jeglicher Art ist am Steg verboten.
  9. Reparaturarbeiten, die mit erheblicher Schmutz-Abdrift in das Hafenwasser verbunden sein können (z. B. Schleifarbeiten), dürfen am Steg nicht durchgeführt werden. Bei Wartungsarbeiten (z. B. Ölwechsel) muss unbedingt sichergestellt werden, dass keine unerlaubten Rückstände ins Wasser gelangen.
  10. Beim Reinigen der Boote sollte auf chemische Zusätze jeder Art – auch Tenside – verzichtet bzw. auf den Einsatz biologisch abbaubarer Materialien beschränkt werden. Dies gilt uneingeschränkt auch für Reinigungsarbeiten an Clubhaus, Stegzelt und Steganlagen.
  11. Für Schiffsanstriche dürfen nur wenig belastende Materialien verwendet werden. Auf Verlangen des Vorstandes ist hierüber vom Liegeplatzinhaber der Nachweis zu erbringen..

Ansprechpartner

  • Horst Sebastian, 2. Vorsitzender, eMail: vorstand@mcm-wiesbaden.de
  • Dr. Ulrich Meissner, Umweltbeauftragter, eMail: umwelt@mcm-wiesbaden.de

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